Sind pflegende Angehörige krank, überlastet oder im Urlaub, können die Pflegebedürftigen bis zu 28 Tage pro Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden.

Die Kurzzeitpflege kann aber auch bei einer verzögerter Genesungsphase oder einem erhöhtem Rehabilitationsbedarf, bei schweren Erkrankungen oder der Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden Pflege, Unterkunft und Verpflegung rund um die Uhr realisiert. Je nach Erfordernis werden auch Leistungen der Behandlungspflege erbracht.

Wir pflegen und betreuen unsere Kurzzeitpflegegäste so, dass sie ihre Fähigkeiten zur Selbstversorgung, Kommunikation, zeitlicher und räumlicher Orientierung und ihren gesundheitlichen Status erkennen, erhalten und nach Möglichkeit verbessern.

Durch vielfältige therapeutische, kulturelle und seelsorgerische Angebote schaffen wir die Rahmenbedingungen, um mit anderen Pflegegästen und Heimbewohnern in Verbindung zu kommen und so frohe und interessante Stunden zu erleben.

Für die Kurzzeitpflege stehen 10 Einzelzimmer zur Verfügung.

Ansprechpartner

Tina Seidel
Pflegedienstleitung

Telefon 037602 88 123 

tina.seidel@hbg-kirchberg.de

 

 

Pflegegrad Pflegesatz/ Tag
KZP Pflegegrad 1 45,08 €
KZP Pflegegrad 2 57,60 €
KZP Pflegegrad 3 78,39 €
KZP Pflegegrad 4

KZP Pflegegrad 5
98,29 €

104,44 €

Für die Übernahme des Kassenanteils (pflegebedingte Aufwendungen) bei einer Kurzzeitpflege muss ein Pflegegrad 2 - 5 zuerkannt sein und zur Inanspruchnahme einer stationären Verhinderungspflege muss zudem der Pflegebedürftige bereits ein halbes Jahr in der Häuslichkeit gepflegt worden sein.